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The BonesPro installer (setup) is downloadable from our site’s downloads page. Activate your license on the Plugin-Activation page. License activation instructions are available in the “Installation and Activation Manual” in BonesPro’s Start Menu folder after the installation.

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AGB (german version)

3D-IO Computer End User License Agreement (EULA) for BonesPro4

IMPORTANT — READ CAREFULLY:

This End User License Agreement (”License Agreement”) is a legal agreement between you (either an individual or an entity) and 3D-IO a company under German law with residence in Wiesbaden, Germany. By installing, copying or otherwise using BonesPro, you agree to be bound by the terms of this License Agreement. If you do not agree to the terms of this License Agreement, do not install or use BonesPro.

THIS PRODUCT MUST BE REGISTERED WITHIN 30 DAYS BEFORE YOU CAN CONTINUE USING THE SOFTWARE FOR AN UNLIMITED TIME

  1. General This is a license agreement and NOT an agreement for sale. Under this contract 3D-IO grants to you a non-exclusive license to use BonesPro, which is software and documentation. BonesPro itself as well as the copy of BonesPro or any other copy you are authorized to make under this contract remain the property of Digimation Inc. and 3D-IO GmbH at all times.
  2. Use of BonesPro (1) 3D-IO grants you a nonexclusive, nontransferable license to use BonesPro and its manual and other accompanying printed material and “online” or electronic documentation with equipment owned by you or under your control, according to the terms and conditions of this Agreement. This Agreement permits a single user to install and use BonesPro on only one computer at one location at any one time.(2) If BonesPro is identified as a demonstration, evaluation, or NFR version, you may use it only for the purpose of commercial evaluation and demonstration. Such licenses are generated for a specific fixed time period. After a NFR license has been expired, all related documentation and data must be destroyed or sent back to 3D-IO or the dealer who handled the NFR version. You may not use it for commercial, professional, or for-profit purposes.
  3. Multiple use and network operation If this Software is a Network Version, you may use it only over an internal local area network environment with the 3D-IO Floating License Tool, and you may install and operate BonesPro on a single server computer in a single location which may be accessed by other computers, or on an individual computer, as a multiple-user installation with either: (1) The maximum number of concurrent users being one (1), so that multiple individuals may access or use BonesPro, but that only one person at a time may do so, or (2) The maximum number of concurrent users being more than one (1), in which case you must purchase single seat licenses for each additional concurrent user. The use of software or any device that reduces the number of computers/devices which access BonesPro’s licensing tool when used in a Server configuration may interfere or damage the licensing tool or prevent BonesPro from running properly. In no case will such a device “reduce” or prevent you from buying the number of single seat licenses required.
  4. Transfer (1) You may not rent, lease, sublicense or lend BonesPro or documentation. You may, however, transfer all your rights to use BonesPro to another person or legal entity provided that you transfer this agreement, BonesPro, including all copies, updates or prior versions. You must inform 3D-IO in writing about a license transfer and the new user has to sign and accept this license agreement. (2) In case of such a transfer the license of the former user expires and all remaining data covered by this license must be deleted/destroyed.
  5. You May Not: (1) Copy or use BonesPro or Documentation except as permitted by this Agreement. (2) Reverse engineer, decompile, or disassemble BonesPro except to the extent permitted by law where this is indispensable to obtain the information necessary to achieve interoperability of an independently created program with BonesPro or with another program and such information is not readily available from 3D-IO or elsewhere. (3) Install or use BonesPro on the Internet or over a wide area network, including, without limitation, use in connection with a Web based render farm or similar service. (4) Remove, alter, or obscure any proprietary notices, labels, or marks from BonesPro or documentation. (5) Utilize any equipment, device, software, or other means designed to circumvent or remove any form of copy protection used by 3D-IO in connection with BonesPro, or use BonesPro together with any authorization code, serial number, or other copy protection device not supplied by 3D-IO directly or through an authorized reseller.
  6. Limited warranty 3D SOFTWARE PLUG-INS ARE TOOLS INTENDED TO BE USED BY TRAINED PROFESSIONALS ONLY. 3D-IO WARRANTS THAT BONESPRO WILL PERFORM IN ACCORDANCE WITH THE DOCUMENTATION. 3D-IO CAN NOT WARRANT THAT BONESPRO WILL WORK TOGETHER WITH OTHER SOFTWARE AND PLUG-INS FROM OTHER 3RD PARTY DEVELOPERS, BECAUSE OF THE COMPLEXITY OF SUCH INTERACTIONS BETWEEN DIFFERENT OPERATING SYSTEMS OR SOFTWARE PACKAGES. THE USER MAY HOWEVER IMMEDIATELY REPORT SUCH INCOMPATIBILITIES FOR FURTHER INSPECTION BY 3D-IO. SUCH A REPORT HAS TO BE DONE IN WRITING.
  7. Warranty Disclaimer THE INFORMATION IS PROVIDED “AS IS” WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND. 3D-IO DISCLAIMS ALL WARRANTIES, EITHER EXPRESSED OR IMPLIED, INCLUDING THE WARRANTIES OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. IN NO EVENT SHALL 3D-IO, ITS SUPPLIERS, OR DISCREET – A DIVISION OF AUTODESK, INC. BE LIABLE FOR ANY DAMAGES WHATSOEVER INCLUDING DIRECT, INDIRECT, INCIDENTAL, CONSEQUENTIAL, LOSS OF BUSINESS PROFITS OR SPECIAL DAMAGES, EVEN IF 3D-IO OR ITS SUPPLIERS, OR DISCREET – A DIVISION OF AUTODESK, INC. HAVE BEEN ADVISED OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. SOME STATES DO NOT ALLOW THE EXCLUSION OR LIMITATION OF LIABILITY FOR CONSEQUENTIAL OR INCIDENTAL DAMAGES SO THE FOREGOING LIMITATION MAY NOT APPLY.
  8. Confidentiality All Licensing information, including license files, descriptions of code activation and written instructions of any kind created by 3D-IO are only intended for the licensed user of BonesPro and no one else. Such information may not be spread or distributed in any form to other users.
  9. Registration Data For the purpose of customer registration and control of proper use of the programs 3D-IO will store personal data of the users in accordance with the German law on Personal Privacy and Data Protection. This data may only be used for the above-mentioned purposes and will not be accessible to third parties.
  10. Other If any provision of this Agreement is found to be invalid or otherwise unenforceable, the further conditions of this Agreement will remain fully effective and the parties will be bound by obligations which approximate, as closely as possible, the effect of the provision found invalid or unenforceable, without being themselves invalid or unenforceable.

BY INSTALLING AND AUTHORIZING THIS SOFTWARE, YOU HEREBY AGREE TO THE TERMS AND CONDITIONS PRESENTED ABOVE.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 3D-IO games and video production GmbH für den Bezug von Waren und Dienstleistungen und die Nutzung von Diensten.

Stand: 10.03.2006

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: “AGB”) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der 3D-IO games and video production GmbH, Inhaber Igor Posavec, Rüdesheimer Strasse 9, 65197 Wiesbaden, (im Folgenden “3D-IO”) und den natürlichen und juristischen Personen (im Folgenden: “Kunde”), die Waren oder Dienstleistungen von 3D-IO beziehen oder Dienste von 3D-IO nutzen. Die AGB gelten auch für Dritte, in deren Namen ein Vertrag geschlossen wird.
  2. Die AGB gelten jeweils in der neuesten Fassung für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die diese in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entsprechenden Punkte dieser AGB Gültigkeit.
  3. Die AGB sind im Internet unter www.3d-io.com jederzeit frei abrufbar. Der Kunde kann die AGB jederzeit durch einfachen Mausklick auf den angezeigten Button ausdrucken. Die AGB liegen weiterhin jederzeit in den Geschäftsräumen von 3D-IO zur Einsichtnahme bereit und können dem Kunden auf Verlangen zugesandt werden.
  4. Die AGB finden auch dann Anwendung, wenn der Kunde die Website von 3D-IO oder Bereiche davon von anderen Websites aus nutzt, die den Zugang zur Website von 3D-IO vollständig oder auszugsweise ermöglichen.
  5. 3D-IO widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden AGB des Kunden. Diese werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn 3D-IO in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt, es sei denn, 3D-IO hat mit dem Kunden ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Die im Onlineshop aufgeführten Produkte und Leistungen stellen kein bindendes Angebot von 3D-IO dar, sondern sind eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss im Sinne von § 145 Bürgerliches Gesetzbuch (im Folgenden: “BGB”) an 3D-IO zu unterbreiten. Dieses Angebot wird mit Absenden der Bestellung an 3D-IO abgegeben.
  2. Das Angebot des Kunden wird durch 3D-IO mit separater Annahmeerklärung oder mit Lieferung der Ware oder Dienstleistung angenommen. Eine Bestellbestätigung ist nicht als separate Annahmeerklärung anzusehen. Die Annahme durch 3D-IO steht unter dem Vorbehalt der Warenverfügbarkeit.
  3. Die Rechnungsstellung und Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.

§ 3 Preise; Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. In dem Kaufpreis der Ware ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten. Alle Preise sind Euro-Preise, die Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Der Kaufpreis versteht sich als Stückpreis zuzüglich der Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten und zuzüglich einer möglichen Nachnahme- und Zahlkartengebühr (abhängig von Zahlungsart). Die Höhe dieser Kosten wird im Onlineshop von 3D-IO gesondert ausgewiesen. Der Kunde trägt die Mehrkosten, die 3D-IO durch den Abschluss einer vom Kunden gewünschten Versicherung oder Verpackung entstehen. Mit Aktualisierung der Internet-Seiten werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig.
  2. Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen von 3D-IO 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.
  3. Das Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von 3D-IO nicht bestritten wird.

§ 4 Lieferung; Zahlungsweise; Gefahrübergang, Annahmeverzug

  1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung durch Sendung ab Lager von 3D-IO an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich. Falls durch falsche Adressangabe Rücksendungen erfolgen, werden die 3D-IO entstandenen Kosten dem Kunden berechnet. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung von 3D-IO, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes.
  2. 3D-IO ist nicht verpflichtet. zum Zwecke der Ersparnis von Versand- und Verpackungskosten eine Gesamtauslieferung auszuführen, wenn der Kunde in einem engen zeitlichen Zusammenhang mehrere Rechtsgeschäfte mit 3D-IO abschließt.
  3. Soweit dies dem Kunden zumutbar ist, kann 3D-IO zur Erfüllung eines Rechtsgeschäfts auch Teillieferungen ausführen. Die Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten werden nur einmal erhoben. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert, bereits erbrachte Gegenleistungen werden erstattet. Die Ware wird nur in haushaltsüblichen Mengen geliefert.
  4. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.
  5. Gerät der Kunde mit der Annahme der Ware schuldhaft in Verzug und ist die verweigerte Abnahme als Lossagung vom Vertrag oder als erhebliche Gefährdung des Vertragszwecks zu werten, kann 3D-IO für die Folgen der zeitlichen Verzögerung (insbesondere Einlagerung) oder für die Folgen einer schuldhaft gänzlich unterbleibenden Abnahme Schadensersatz fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass 3D-IO kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  6. Im Falle des Zahlungsverzuges ist 3D-IO berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass 3D-IO kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 3D-IO ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

§ 5 Gewährleistung

  1. Der Kunde hat 3D-IO bei Vorliegen eines Mangels bei Gefahrübergang zunächst eine angemessene Frist einzuräumen, mit einer vertragsgemäßen Ware nachzuerfüllen. Hierbei kann die Wahl getroffen werden, ob der Mangel zu beseitigen oder ob eine mangelfreie Sache zu liefern ist. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, obliegt die Wahl dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, obliegt die Wahl 3D-IO. 3D-IO kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Ware in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für 3D-IO zurückgegriffen werden kann. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Liefert 3D-IO zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann 3D-IO vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.
  2. Hat 3D-IO eine Teilleistung bewirkt, so kann der Kunde vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.
  3. Hat 3D-IO die bestellte Ware nicht vertragsgemäß geliefert und eine gegenüber dem Kunden obliegende vertragliche Pflicht verletzt, kann der Kunde vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Erhält der Kunde von 3D-IO eine mangelhafte Montageanleitung, ist 3D-IO lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet. Dies gilt nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  4. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Kunde für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der von 3D-IO nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  5. 3D-IO hat Sachmängel der Lieferung, welche von Dritten bezogen und unverändert an den Kunden weitergeliefert werden, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, im dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, 3D-IO schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Kunden dar.
  7. Bei einem Kunden, der gewerblich handelnder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, ist die Gewährleistung für Mängel von gebrauchter Ware, ungeachtet des Zeitpunkts der Mangelentstehung, ausgeschlossen.
  8. Die von 3D-IO angebotene Ware kann gegenüber der ausgelieferten Ware geringfügige Abweichungen in technischer, ästhetischer oder sonstiger Hinsicht (z.B. Farbe) aufweisen, ohne dass hierin ein Mangel liegt, soweit diese Änderungen dem Kunden zumutbar sind. In der Erläuterung der Ware in Wort, Bild und Daten liegt keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit; die Erläuterung stellt vielmehr lediglich eine annähernde Beschreibung der Ware dar.
  9. 3D-IO macht sich fremde Garantiezusagen, insbesondere der Hersteller einer Ware, nicht zu eigen. Die in der Angebotsbeschreibung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen von 3D-IO, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter (z.B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) keine dieser Angebotsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes.
  10. 3D-IO übernimmt kein Beschaffungsrisiko. 3D-IO ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit es trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält. Dieser Vorbehalt gilt nur dann, wenn 3D-IO das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. 3D-IO hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit es rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen hat. Die Verantwortlichkeit von 3D-IO für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Wird die Ware nicht geliefert, wird 3D-IO den Kunden über diesen Umstand unverzüglich informieren und dem Kunden einen bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich zurückerstatten. Auf Wunsch des Kunden kann der Kaufpreis auch mit einer anderen Bestellung bei 3D-IO verrechnet werden.
  11. Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten auf Grund von Warenmängeln beträgt, soweit der Kunde privat handelnder Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, zwei Jahre ab Ablieferung der Ware (Gefahrübergang), wenn der Mangel von 3D-IO nicht arglistig verschwiegen wurde oder eine anders lautende Garantie über die Beschaffenheit der Sache abgegeben wurde. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist gegenüber Verbrauchern ein Jahr ab Ablieferung der Ware, wenn der Mangel von 3D-IO nicht arglistig verschwiegen wurde oder eine anders lautende Garantie über die Beschaffenheit der Sache abgegeben wurde.
  12. Für Kunden, die gewerblich handelnde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, gilt für gebrauchte und neue Ware eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Ablieferung der Ware (Gefahrübergang), soweit der Mangel bei der bei Warenempfang gebotenen unverzüglichen Untersuchung der Ware aufgefallen wäre, nicht arglistig verschwiegen wurde und keine anders lautende Garantie über die Beschaffenheit der Sache abgegeben wurde. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB von fünf Jahren, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache, bleibt unberührt.

§ 6 Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. 3D-IO haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ohne Beschränkung, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die uneingeschränkte Haftung gilt insbesondere bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit zwingende gesetzliche Ansprüche, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz, berührt sind. Die vorbezeichnete unbeschränkte Haftung gilt auch dann, wenn das betreffende Verhalten nicht 3D-IO selbst, sondern einem seiner Vertreter, Angestellten, freien oder festen Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen zur Last fällt.
  2. 3D-IO haftet, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die Erreichung des Vertragszwecks sicherstellen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch dann auf, wenn der Kunde dem Grunde nach unbeschränkte Gewährleistungsrechte genießt.
  3. Handelt 3D-IO nur einfach fahrlässig, ist die Schadensersatzhaftung gegenüber einem Kunden, der Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Gegenüber einem Kunden, der Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, haftet 3D-IO in Fällen einfacher Fahrlässigkeit dagegen nicht.
  4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von 3D-IO, seiner Vertreter, Angestellten, freien oder festen Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. 3D-IO behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zu deren vollständiger Bezahlung vor. Der Kunde ist, soweit die Ware noch nicht vollständig bezahlt ist, verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; Er ist verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und nach Erfordernis Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen, so dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises keinen Schaden nimmt. Bei Eingriffen Dritter hat der Kunde 3D-IO unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und über den Sachverhalt vollständig zu informieren.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang an Dritte zu verkaufen. Im Gegenzug tritt der Kunde 3D-IO mit Abschluss des Rechtsgeschäfts alle Forderungen ab, die ihm aus jedweder Weitergabe der Ware, mit oder ohne Verarbeitung, gegen den oder die Dritten erwachsen.
  3. Nach der Abtretung dürfen sowohl der Kunde als auch 3D-IO die Forderung einziehen. 3D-IO zieht die Forderung allerdings nicht ein, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät oder gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahren gerichtet ist. Verstößt der Kunde gegen seine Verpflichtungen, kann 3D-IO verlangen, soweit noch nicht geschehen, dass der Kunde 3D-IO die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Forderungseinzug notwendigen Informationen erteilt, die entsprechenden Unterlagen übergibt und den Schuldnern (Dritten) Mitteilung über die Abtretung erstattet.
  4. Wird die Kaufsache mit anderen, 3D-IO nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt 3D-IO das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen oder dem vermischten Gegenstand im Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde 3D-IO anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für 3D-IO. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden erfolgt stets für 3D-IO.
  5. 3D-IO verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. 3D-IO obliegt die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

§ 8 Widerrufs- und Rückgaberecht

  1. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (Brief, Fax, E-mail) widerrufen oder die gelieferte Ware zurücksenden. Die Ware wird nach seiner Wahl entweder umgetauscht oder es wird der volle Kaufpreis zurückerstattet. Die Frist beginnt mit der Lieferung der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Die Ware muss unbenutzt im unversehrten Zustand und in der Originalverpackung zurück geschickt werden.
  2. Bei einem Wert der Bestellung bis EUR 40,00 Euro die Rücksendekosten vom Kunden zu tragen. Dies gilt nicht, soweit die gelieferte Ware nicht der Bestellung entspricht.
  3. Gelieferte Waren dürfen nur zum Zwecke der Prüfung genutzt werden. Bei einer Verschlechterung der Ware durch einen weitergehenden Gebrauch ist 3D-IO berechtigt, Wertersatz zu verlangen.
  4. Es besteht kein Widerrufsrecht bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, bei Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind, bei Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten und Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurden.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen 3D-IO und dem Kunden ist Wiesbaden.
  2. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Wiesbaden.
  3. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht bekannt ist, für alle Klagen wegen Streitigkeiten aus dem abgeschlossenen Vertrag der Gerichtsstand Wiesbaden.
  4. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, gilt das deutsche Recht jedoch nur, wenn dieses Recht mit dem Recht des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gleichwertig ist, insbesondere dessen Rechte als Verbraucher nicht verkürzt. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

§ 10 Datenschutz

  1. 1. 3D-IO erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert personenbezogene Daten des Kunden, so weit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des mit ihm begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Der Kunde erteilt hierzu seine ausdrückliche Einwilligung. Diese kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
  2. 3D-IO ist es ebenfalls erlaubt, personenbezogene Daten des Kunden für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der von 3D-IO angebotenen Dienste zu verarbeiten und zu nutzen. Der Kunde erteilt hierzu bei Vertragsschluss seine ausdrückliche Einwilligung. Diese kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
  3. Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und/oder Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an 3D-IO widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen.
  4. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs wird 3D-IO die hiervon betroffenen Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten bzw. die Daten nicht für Werbezwecke weitergeben.

§ 11 Änderungen, Ergänzungen, Schriftformerfordernis

  1. Mündliche Nebenabreden – insbesondere eine stillschweigende oder ausdrückliche Abbedingung dieser AGB – sind nicht getroffen.
  2. Jede Änderung, Ergänzung und Kündigung des Vertrages oder eine Vereinbarung über dessen Aufhebung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung über den Verzicht des Schriftformerfordernisses.
  3. Änderungen und Ergänzungen erfolgen ausschließlich durch die Geschäftsführung. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen, die hierzu von der Geschäftsführung nicht besonders bevollmächtigt sind, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von dieser bestätigt werden.

§ 12 Salvatorische Klausel

  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sich in den AGB eine Lücke befinden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  2. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen und die Lücke durch eine wirksame Bestimmung auszufüllen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

§ 13 Haftungsausschluss für fremde Links

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